Kundmachungen

ÄNDERUNG DER SCHULORDNUNG

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Mit 10.06.2020 ist die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung betreffend die Schulordnung geändert wird, in Kraft getreten (siehe BGBl. II Nr. 256/2020).

Bislang bestimmte die Hausordnung, inwieweit die Schülerinnen und Schüler früher als 15 Minuten vor Beginn des Unterrichtes, einer Schulveranstaltung oder einer schulbezogenen Veranstaltung, zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht sowie nach Beendigung des Unterrichtes, der Schulveranstaltung oder der schulbezogenen Veranstaltung im Schulgebäude anwesend sein durften.

 Seit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung entscheidet nunmehr die SCHULLEITUNG über die frühere Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler.

Dabei ist von der Schulleitung festzulegen, ob eine Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler seitens der Schule erfolgt.

Die Entscheidung der Schulleitung ist durch Anschlag in der betreffenden Schule kundzumachen. Die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten sind in geeigneter Weise auf die Kundmachung hinzuweisen.

Die Kundmachung erfolgt durch Aushang im Schulgebäude und Veröffentlichung auf der Homepage der Volksschule Perjen.

 

KUNDMACHUNG

Die Volksschule Perjen öffnet die Schultüre für alle Kinder um 07:35 Uhr. Für die Beaufsichtigung der Kinder ist gesorgt.