Infos zu Schule und Corona - Betreuung

20. April 2020

Für alle, die für ihr Kind eine Betreuung in der Schule benötigen, sind folgende Informationen wichtig:

Betreuungsbedarf:

  • Unsere Schule ist täglich für eure Kinder geöffnet. 
  • Solltet ihr für euer Kind eine Betreuung benötigen, meldet euch bitte am Vortag bis spätestens 12 Uhr telefonisch, damit wir die Betreuung so gut wie möglich planen und gestalten können.

Welche Kinder sind zu betreuen? 

  • Grundsätzlich gilt weiterhin die Empfehlung, dass Schülerinnen und Schüler möglichst zu Hause betreut werden sollen. 
  • In der Schule werden Schülerinnen und Schüler zu betreuen, deren Eltern wegen einer systemrelevanten Berufstätigkeit oder wegen einer anderen beruflichen Tätigkeit eine Betreuung für ihre Kinder benötigen. 
  • Weiters ist eine Betreuung möglich, wenn Eltern aus anderen persönlichen Gründen (z.B. belastende Familiensituation) die Betreuung der Kinder zu Hause nicht bewerkstelligen können. 
  • Schülerinnen und Schüler, die selbst oder deren Haushaltsmitglieder unter Quarantäne stehen, dürfen nicht in der Schule betreut werden. 

Welche Abstandsvorgaben und Hygienevorschriften sind zu beachten? 

  • Abstand halten: Die Abstandsregel von zumindest einem Meter gilt räumlich gesehen überall, also nicht nur in den Klassenzimmern, sondern auch in den Eingangsbereichen, Stiegenhäusern oder Gängen sowie in den Sanitärräumen. Der Mindestabstand ist zeitlich gesehen auch beim Betreten und Verlassen des Schulgebäudes sowie während der Pausen unbedingt einzuhalten, d.h. es sind somit insbesondere Gruppenbildungen zu vermeiden.
  • Händewaschen: Alle Personen sollten sich sofort nach Betreten des Schulgebäudes ihre Hände waschen und dies auch regelmäßig im Laufe des Tages tun (insbesondere nach dem Nasenputzen, Niesen und Husten, vor der Essenszubereitung bzw. vor
  • dem Essen, nach dem Toilettengang und nach Pausen und Sportaktivitäten). Wiederholtes gründliches Händewaschen mit Warmwasser und Seife für mindestens 20 Sekunden ist absolut notwendig. 
  • Nicht berühren: Hände können Viren aufnehmen und das Virus im Gesicht übertragen, weshalb das Berühren von Augen, Nase oder Mund unbedingt vermieden werden soll. 
  • Auf Atemhygiene achten: Beim Husten oder Niesen sollen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch, welches gleich entsorgt wird, bedeckt werden.

Müssen Lehrpersonen bzw. Schülerinnen und Schüler in der Schule eine Schutzmaske tragen? 

  • Ein Mund-Nasen-Schutz ist derzeit in der Schule weder für Lehrpersonen noch für Schülerinnen und Schüler verpflichtend, die Verwendung eines Mund-Nasen- Schutzes ist jedoch empfehlenswert. 
  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann keinesfalls und zu keiner Zeit die Abstandsregel ablösen. 
  • Kinder, die ohne Mund-Nasen-Schutz in die Schule gebracht werden, werden trotzdem betreuet. 

Was ist zu tun, wenn ein Kind krank ist? 

  • Wer akut krank ist, soll zu Hause bleiben. Sollten Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen in die Schule kommen, werden diese nicht übernommen und nicht in der Schule betreut.
  • Bei besonders gefährdeten Kindern (d.s. chronisch kranke Kinder mit schwachem Immunsystem bzw. Vorschädigung der Lunge) sollten alle Möglichkeiten ausgelotet werden, um das Kind mit entsprechender Unterstützung zu Hause zu betreuen.